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In den Naturschutzgebieten gilt:

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Verlassen Sie die Wege nicht! Sonst beunruhigen Sie die Tierwelt.




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Pflücken Sie keine Pflanzen oder Pilze. So können sich auch die Besucher, die nach Ihnen kommen noch daran erfreuen.



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Camping, Feuer und Lagern sind verboten.





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Benutzen Sie zum Tiere beobachten ein Fernglas. So können Sie genug Abstand halten und stören nicht.



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Hunde sind an der Leine zu führen. So stören sie die Tiere nicht.


 
Schutzgebietsverordnungen: